ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
KUNDEN ZUR NUTZUNG DER DIENSTE VON OPUSHERO

Stand: 01. März 2019

Präambel

Die Hero-Apps Betriebs UG, Rothenbaumchaussee 107, D-20148 Hamburg (im Folgenden: „OPUSHERO“) betreibt eine Online-Plattform www.OPUSHERO.com, auf der ihre Kunden (im Folgenden: „Kunden“) Gesuche für die Beschaffung von Dienstleistungen einstellen können (im Folgenden: „Leistungen“ oder „Gesuch“). Über die Online-Plattform können die Kunden Angebote von Dienstleistern und Dienstleistungs-Vermittler (im Folgenden: „Dienstleister“) erhalten können. Vertragspartner werden stets der Kunde und der Dienstleister.

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle im Zusammenhang mit der Plattform von OPUSHERO geschlossenen Verträge.

§ 2 Zulässige Vertragspartner
(1) Der Vertragsschluss mit OPUSHERO erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform und nur mit dort registrierten Kunden und Dienstleistern (im Folgenden auch: „Nutzer“).
(2) Die Registrierung steht ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften offen, die bei der Registrierung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und dementsprechend Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Registrierung und die Nutzung der Online-Plattform durch eine Person, die damit einen Zweck verfolgt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist unzulässig. Ebenso unzulässig sind die Registrierung und die Nutzung durch Minderjährige.
(3) Die Kunde versichert und gewährleistet, dass keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse bestehen, die zu kontrahierenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst insbesondere auch alle den Schutz der ausführenden Person betreffenden Gesetzen, Vorschriften, Empfehlungen und Anweisungen.
(4) Der Dienstleister versichert und gewährleistet, dass keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse bestehen, die zu kontrahierende Leistung dem Kunden anzubieten, zu kontrahieren und die Dienstleistungen zu erbringen bzw. durch die gewählten Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Dies betrifft insbesondere auch alle steuer- und arbeitsrechtlichen Umstände. Der Dienstleister versichert, alle notwendigen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen zu besitzen und stets aktuell zu halten.

§ 3 Kosten
(1) Für die Registrierung sowie die Nutzung der Funktionen der Online-Plattform erhebt OPUSHERO eine Plattformnutzungsgebühr. Zusätzlich fallen Kosten für die Nutzer an, wenn Nutzer miteinander einen Vertrag schließen. (im Folgenden: „Transaktionsgebühr“). Die Preise richten sich nach der aktuellen online abrufbaren Preisliste von OPUSHERO zum Zeitpunkt der Nutzung der Plattform bzw. des Vertragsschlusses der Nutzer. Soweit Gebühren im Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung der Plattform erst teilweise durch den Nutzer verbraucht oder in Anspruch genommen wurden, werden diese nicht erstattet.

§ 4 Vertragsschlüsse über OPUSHERO
(1) OPUSHERO vermittelt Verträge zwischen den Kunden und den Dienstleistern. OPUSHERO schließt mit seinen Nutzern ausschließlich Verträge zur Plattformnutzung ab
(2) OPUSHERO hat keine Pflicht, aber das Recht, die Gesuche des Kunden sowie die Angebote der Dienstleister zu prüfen, bevor diese freigeschaltet werden. Ein Anspruch eines Nutzers auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Berechtigt zur Abgabe von Angeboten sind nur diejenigen Dienstleister, die die von OPUSHERO geforderten Nachweise an eine rechtmäßige Tätigkeit und Erbringung von Dienstleistungen erbracht haben. OPUSHERO hat das Recht zur Prüfung der Nachweise. Ein Anspruch auf Überprüfung von abgelehnten Nachweisen besteht nicht.
(4) Nach Abgabe einer Willenserklärung kann dieser für 48 Stunden oder eine andere, konkret angegebene Zeit, nicht mehr verändert oder zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, in denen kein Verschulden des Erklärenden vorliegt, kann OPUSHERO ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Willenserklärung stornieren. OPUSHERO kann die Stornierung ablehnen, wenn die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend dargelegt und bewiesen werden.

§ 5 Missbräuchliches Verhalten
Es ist verboten, die Online-Plattform in einer anderen als der hier beschriebenen Funktionsweise und für einen anderen als den in diesen AGB dargelegten Zweck zu verwenden. Insbesondere ist verboten:
die technischen Vorkehrungen zum Schutz vor Missbrauch zu umgehen;
durch Verwendung mehrerer Nutzerkonten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder abzusprechen;
die auf der Online-Plattform verfügbaren Informationen über Nutzer systematisch auszulesen und zu speichern oder für einen anderen Zweck als zur Anbahnung eines Vertrags mit OPUSHERO zu verwenden;
die Nutzung der Online-Plattform in der Absicht, die Vermittlungsgebühr für OPUSHERO zu umgehen.

§ 6 Nicht angebotene und nicht auszuschreibende Leistungen
(1) OPUSHERO bietet weder aktiv noch passiv Leistungen an, die sittenwidrig sind oder gegen Rechte Dritter oder das Gesetz verstoßen. Ferner bietet OPUSHERO weder aktiv noch passiv Leistungen an, die eine besondere öffentlich-rechtliche oder berufsrechtliche Zulassung erfordern.
(2) Das Ausschreiben einer der in Abs. 1 bezeichneten Leistungen durch den Kunden ist unzulässig.
(3) Ebenso unzulässig ist das Anbieten oder Bewerben einer solchen Leistung durch den Dienstleister.
(4) OPUSHERO behält sich vor, die Zulässigkeit von Leistungen an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die in Abs. 1 genannten hinausgehen.

§ 7 Kundenschutz/Wettbewerbsverbot
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, ab der ersten Benennung eines Kontakts (das kann ein anderer Nutzer, ein Dienstleister oder der Ausführende einer vermittelten Dienstleistung sein) durch OPUSHERO diesen weder unmittelbar noch mittelbar unter Umgehung der Regeln von OPUSHERO anzusprechen, mit ihm Preise oder Vertragsbedingungen abzustimmen oder Vereinbarungen/ Verträge zu schließen.
(2) Diese Verpflichtung gilt auf beiden Seiten auch jeweils für alle verbundenen Unternehmen.
(3) Diese Verpflichtung gilt in Bezug auf alle Leistungen, die über OPUSHERO beauftragt werden können.
(4) Die Dauer dieser Verpflichtung bestimmt sich für jeden bekannt gemachten Kontakt einzeln. Die Verpflichtung endet ein Jahr ab der letzten Interaktion, in welcher der Kontakt angezeigt oder bekanntgemacht wurde.
(5) Eine Ausnahme besteht für bereits bekannte oder auf anderem Weg bekannt gewordene Nutzer. Die Beweislast, dass der Kontakt zulässig hergestellt wurde, liegt beim sich hierauf berufenden Nutzer.
(6) Sofern ein Nutzer unter Umgehung dieses Kundenschutzes einen Kontakt kontaktiert, ist bereits durch diese Ansprache eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 verwirkt. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§ 8 Freistellung
Der Nutzer stellt OPUSHERO von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber OPUSHERO geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der Online-Plattform ausgeschriebenen oder angebotenen Leistungen oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Online-Plattform. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von OPUSHERO einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, OPUSHERO für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 9 Haftung für Schäden und Sorgfaltspflichten
(1) OPUSHERO haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch OPUSHERO oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit mit deren Auftreten im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses vernünftigerweise nicht gerechnet werden musste. Mit dem Auftreten eines Schadens muss in der Regel dann nicht gerechnet werden, wenn er nur mittelbar auf der Pflichtverletzung beruht.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
(3) Beruht der Schaden des Nutzers auf einer Pflichtverletzung eines anderen Nutzers, tritt OPUSHERO vorsorglich sämtliche eigenen, dem jeweiligen einheitlichen Lebenssachverhalt entspringenden, Ansprüche gegen den schädigenden Nutzer an den geschädigten Nutzer ab. Eine Inanspruchnahme von OPUSHERO durch den geschädigten Nutzer ist nur nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des schädigenden Nutzers durch den geschädigten Nutzer zulässig, und dies auch nur insoweit, als das Verfahren gegen den schädigenden Nutzer keine Abhilfe verschafft hat und dies nicht auf einem schuldhaften Versäumnis des geschädigten Nutzers beruht.
(4) OPUSHERO muss nicht leisten und kann vom Vertrag zurücktreten, sofern OPUSHERO seinerseits den Vertrag nicht erfüllen kann, obwohl OPUSHERO mit sorgfältig ausgewählten Vertragspartnern kontrahiert hat.
(5) OPUSHERO übernimmt keine Gewähr für die Auswahl von Kunden oder Dienstleistern. Kunden und Dienstleistern wählen ihre Vertragspartner in eigener Verantwortung.
(6) Der Nutzer wahrt bei der Einbringung von Daten auf die Online-Plattform alle Urheberrechte, Rechte Dritter und anwendbaren Gesetze.

§ 10 Besondere Bestimmungen zu den Rechten bei Mängeln
(1) Schuldet OPUSHERO nach diesem Vertrag die Erbringung eines Werkes, so hat der Nutzer diese unverzüglich nach Ablieferung mit angemessener Gründlichkeit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, OPUSHERO unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige auch dann unverzüglich nach der Entdeckung gegenüber OPUSHERO erfolgen.
(2) Hat der Nutzer den Mangel nicht binnen 5 Werktagen ab zumutbarer Möglichkeit der Kenntniserlangung vom Mangel angezeigt, so gilt die Anzeige als verspätet. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung des Nutzers mitsamt Beschreibung des Mangels bei OPUSHERO.
(3) Unterlässt der Nutzer die unverzügliche Anzeige, sofern sie hiernach geboten ist, ist eine Geltendmachung des Mangels ausgeschlossen, es sei denn, OPUSHERO hat den Mangel arglistig verschwiegen.
(4) Unbeschadet der Absätze 1 – 3 gilt das – bis auf unwesentliche Mängel mangelfreie – Werk nach spätestens 14 Tagen als abgenommen.
(5) Ist ein von OPUSHERO erbrachtes Werk mangelhaft und nimmt der Nutzer eine Beseitigung des Mangels selbst vor, so schuldet OPUSHERO unbeschadet der Abs. 1 – 4 nur insoweit Ersatz der Aufwendungen des Nutzers, als OPUSHERO der Selbstvornahme im Voraus zugestimmt hat. OPUSHERO verweigert seine Zustimmung nicht, wenn dies unter Abwägung der Parteiinteressen unverhältnismäßig wäre.
(6) OPUSHERO hat bei einem Mangel des Werks stets das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Der Rücktritt des Nutzers vom Vertrag, die Minderung der vom Nutzer geschuldeten Vergütung oder das Verlangen von Schadensersatz wegen eines Mangels ist nicht zulässig, bevor nicht die Nacherfüllung ein zweites Mal fehlgeschlagen ist oder OPUSHERO die Nacherfüllung verweigert.

§ 11 Keine Geltung abweichender AGB
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung.

§ 12 Änderung der AGB
OPUSHERO behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. OPUSHERO wird seine Vertragspartner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und den Vertragspartnern die geänderten AGB zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei OPUSHERO. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

§ 14 Datenschutz
(1) OPUSHERO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, des TMG und des BDSG. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von OPUSHERO, abrufbar unter: https://preview.OPUSHERO.com/info/disclaimer. Die erhobenen Daten werden außerhalb von Tochter-/Muttergesellschaften von OPUSHERO nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Der Nutzer stimmt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an andere Nutzer im üblichen und ordentlichen Geschäftsverlauf von OPUSHERO zu.
(3) Der Nutzung der Daten kann der Nutzer gemäß den gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Hierzu reicht eine formlose Erklärung gegenüber OPUSHERO. Die Kontaktdaten finden sich auf https://preview.OPUSHERO.com/info/contact.

§ 15 Anwendbares Recht
Auf die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform zustande kommenden Verträge ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

§ 16 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform oder einem darüber geschlossenen Vertrag zustande kommen, ist Hamburg. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Abschnitt 2 – Plattformnutzung

§ 17 Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die des Abschnitts 1 und regeln die Verwendung der Online-Plattform durch die Nutzer.

§ 18 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag zur Nutzung der von OPUSHERO angebotenen Online-Plattform kommt zustande, indem der Nutzer die Registrierung auf der Online-Plattform unter Zustimmung zu diesen AGB und der Zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung abschließt.
(2) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

§ 19 Registrierung
(1) Um die Dienste von OPUSHERO in Anspruch zu nehmen, muss sich der Nutzer auf der Online-Plattform registrieren und ein Konto anlegen. Dies beinhaltet ebenfalls die Registrierung bei dem von OPUSHERO gewählten Bezahldienst (vgl. auch § 27 dieser AGB).
(2) Die Registrierung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn OPUSHERO die ihr zugegangenen Daten auf dem Stammdatenformular geprüft hat, die angeforderten Nachweise erhalten und geprüft hat sowie dem Nutzer die Bestätigung der Freigabe zugegangen ist.
(3) Die im Stammdatenformular abgefragten Daten sowie die zusätzlich abgefragten Nachweise hat der Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(4) Mit Zugang der Bestätigung der Freigabe durch OPUSHERO erhält der Nutzer Zugang zu allen wesentlichen Funktionen der Online-Plattform.
(5) OPUSHERO behält sich das Recht vor, Konten von Nutzern, die die Registrierung nicht vollständig abgeschlossen haben, nach angemessener Zeit zu löschen.

§ 20 Nutzerkonto
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Kontoinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bei einer Änderung unverzüglich zu aktualisieren bzw. Änderungen umgehend OPUSHERO mitzuteilen.
(2) Die Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Nutzerkonto auf der Online-Plattform ausreichend sichern. Sie müssen OPUSHERO unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihr Konto auf der Online-Plattform von Dritten missbraucht wurde.
(3) Ein OPUSHERO-Konto ist nicht übertragbar.

§ 21 Laufzeit des Vertrags
Der Plattformnutzungsvertrag zwischen OPUSHERO und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 22 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Nutzer kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail kündigen.
(2) OPUSHERO kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Im Falle einer Kündigung durch OPUSHERO wird die Nutzungsgebühr von Dienstleistern ggf. anteilig für die nicht in Anspruch genommene Leistung erstattet.
(3) Durch die Kündigung verliert der Nutzer den Zugriff auf sein Konto.
(4) Die Kündigung des Plattformnutzungsvertrags lässt über die Online-Plattform abgeschlossene Verträge unberührt.

§ 23 Sanktionen
(1) Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Nutzer diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt, kann OPUSHERO, je nach Schwere der Verletzung:
den jeweiligen Nutzer von weiteren Transaktionen ausschließen und/oder
dessen Nutzerkonto oder einzelne Funktionen für eine begrenzte Zeit oder endgültig sperren und/oder
den Plattformnutzungsvertrag fristlos kündigen.
(2) OPUSHERO behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
(3) Nachdem der Plattformnutzungsvertrag durch OPUSHERO gekündigt wurde, ist die erneute Anmeldung, auch unter einem anderen Namen, verboten.

§ 24 Umfang des garantierten Betriebs
(1) OPUSHERO garantiert nicht den dauerhaften, unterbrechungsfreien Betrieb der Online-Plattform und garantiert nichts, das über die im Rahmen des aktuellen Stands der Technik bestehenden Einrichtungen und Vorkehrungen hinausgeht.
(2) OPUSHERO kann seine auf der Online-Plattform angebotenen Leistungen zeitweilig einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). OPUSHERO berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, etwa durch die rechtzeitige Ankündigung der Maßnahme.

Abschnitt 3 – Vertrag des Kunden mit dem Dienstleister

§ 25 Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abschnitts ergänzen die des Abschnitts 1 und betreffen den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister.

§ 26 Grundlage des Vertrags
(1) OPUSHERO fordert von den Nutzern Nachweise ein, welche die grundsätzliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Angebots der Leistungen des Dienstleisters belegen sollen.
(2) Die von OPUSHERO empfangenen Nachweise des Dienstleisters werden dem Kunden zur Verfügung gestellt. OPUSHERO übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Aktualität oder der zutreffenden rechtlichen Auswirkungen der Nachweise. Hierfür sind allein die Nutzer zuständig und verantwortlich; er hat die ihm vorgelegten Informationen zu bewerten und selbständig zu entscheiden, ob er einen Vertrag mit dem jeweiligen Vertragspartner eingehen möchte.

§ 27 Zustandekommen des Vertrags und Vertragsinhalte
(1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister kommt folgendermaßen zustande:
a) Das vom Kunden übermittelte Gesuch bzw. das vom Dienstleister übermittelte erste Angebot stellen eine rechtlich nicht bindende Aufforderung an eine unbestimmte Gruppe von Nutzern dar, ein rechtlich verbindliches Angebot zu machen.
b) OPUSHERO prüft gegebenenfalls diese Gesuche und ersten Angebote und zeigt sie den von OPUSHERO als passend empfundenen Nutzern in rechtlich unverbindlicher Weise.
c) Der Dienstleister macht dem Kunden ein rechtsverbindliches Angebot, einen Vertrag mit dem Kunden unter den Bedingungen abzuschließen, die sich aus dem Gesuch des Kunden sowie aus der dargestellten Vergütung einschließlich der Vergütung für OPUSHERO ergeben. Der Dienstleister ist an sein Angebot für 48 Stunden oder den im Gesuch spezifisch angegebene Zeitraum ab Abgabe gebunden und kann es währenddessen nicht widerrufen.
d) Der Kunde kann während dieser Zeit das Angebot des Dienstleisters annehmen.
e) Vollzieht der Kunde Schritt d), so kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister durch Zugang einer entsprechenden Annahmeerklärung von dem Kunden oder in Vollmacht des Kunden von OPUSHERO bei dem Dienstleister zustande. Die Annahme durch OPUSHERO erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass eine wirksame Stellvertretung zwischen OPUSHERO und dem vom Kunden ausgewählten Dienstleistern besteht. Gleichzeitig gibt der Kunde ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis über das Bestehen eines Anspruchs von OPUSHERO gegen ihn auf Zahlung eines Betrags in Höhe der Transaktionsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Preisliste ab.
(3) Der Kunde hat weder einen Anspruch darauf, dass OPUSHERO ihm überhaupt einen, noch dass OPUSHERO ihm einen bestimmten Dienstleister zur Auswahl bereitstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Dienstleister eine geringere Vergütung als ein anderer Dienstleister verlangt.
(4) Vertragsbestandteil werden die über die Plattform ausgetauschten konkreten Vertragsdetails, die Transaktionsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, diese AGB und die gesetzlichen Regelungen, soweit diese nicht durch konkrete Absprachen ersetzt sind.
(5) Soweit von OPUSHERO angeboten beauftragt der Dienstleister OPUSHERO mit der Erstellung einer elektronischen Rechnung sowie dem elektronischen Versand dieser an den Kunden. Der Kunde bestätigt, die elektronische Rechnung von OPUSHERO in seinem Nutzerprofil entgegenzunehmen.
(6) Beide Parteien stimmen ein in die Unterbeauftragung eines Bezahldiensts durch OPUSHERO, der den Zahlungsverkehr der Parteien für eine Transaktion abwickelt. Der Bezahldienst ist jeweils aktuell online im Nutzerprofil abrufbar. Der Nutzer akzeptiert jeweils die AGB des Bezahldiensts, soweit er dies nicht explizit tut wird eine konkludente Annahme mittels Nutzung des Service hiermit erklärt.
(7) Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

§ 28 Zahlungsbedingungen, Umgang mit Beschwerden gegen die Leistung
(1) OPUSHERO stellt die erbrachten Leistungen – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung in Rechnung.
(2) Der Kunde hat den Rechnungsbetrag binnen einer Frist von 24 Stunden zu beanstanden, um den Zahlungsprozess zu verhindern.
(3) Soweit OPUSHERO binnen 24 Stunden nach Bekanntgabe des Rechnungsbetrags keine Beschwerde vom Kunden erhalten hat, wird die Einziehung des Rechnungsbetrags mittels des Bezahldienst von dem vom Kunden bei Registrierung angegebenen Zahlungsmittel ausgelöst.
(4) Soweit der Kunde nach Ablauf von 24 Stunden Beschwerden gegen den Rechnungsbetrag vorbringen möchte, bleibt ihm dies unbenommen mit Ausnahme der nicht mehr zulässig zu verweigernden Abbuchung des Rechnungsbetrags durch den Bezahldienst. Das Recht, den Rechnungsbetrag vom Dienstleister zurückzufordern, bleibt unbenommen.
(3) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.

§ 29 Laufzeit des Vertrags
Die Laufzeit des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Dienstleister richtet sich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der im Vertrag näher beschriebenen Dienstleistung.